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   BFH, 21.06.1960 - I 38/59   

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https://dejure.org/1960,10970
BFH, 21.06.1960 - I 38/59 (https://dejure.org/1960,10970)
BFH, Entscheidung vom 21.06.1960 - I 38/59 (https://dejure.org/1960,10970)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 1960 - I 38/59 (https://dejure.org/1960,10970)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 09.07.1969 - I R 188/67

    Anschlußrevision - Mündliche Verhandlung - Finanzgerichtliches Verfahren -

    Im einzelnen wird dargelegt, daß die für die Gewinnverteilung in Familiengesellschaften entwickelten Grundsätze (BFH-Urteile IV 335/61 U, a. a. O., I 38/59 vom 21. Juni 1960, StRK, Einkommensteuergesetz, § 15, Rechtsspruch 187, sowie IV 421/62 U vom 25. Juli 1963, BFH 78, 3, BStBl III 1964, 3) auch für GmbH-Gesellschafter gelten müßten, die an ihrer Gesellschaft zugleich als stille Gesellschafter beteiligt seien.
  • BFH, 25.06.1969 - II 131/63

    Anteil an OHG - Überhöhte Gewinnbeteiligung - Gegenstand der Zuwendung -

    Wie bei der Einkommensteuer (BFH-Urteile I 38/59 vom 21. Juni 1960, HFR 1961, 9, und I 259/60 U vom 31. Januar 1961, BFH 72, 428, BStBl III 1961, 158) müsse der Anspruch auf den überhöhten Gewinnanteil auch erbschaftsteuerrechtlich als selbständige Zuwendung erfaßt und als einheitlicher Anspruch auf wiederkehrende Leistungen nach § 22 Abs. 1 ErbStG 1951 in Verbindung mit §§ 15 ff. BewG a. F. mit seinem Kapitalwert angesetzt werden.
  • BFH, 31.01.1961 - I 259/60 U

    Einkommensteuerliche Behandlung des Negativen Kapitalkontos bei der

    Wie der Senat bereits in den Urteilen I 38/59 vom 21. Juni 1960 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz § 15 Rechtsspruch 187) und I 64/59 vom 21. Juni 1960 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz § 15 Rechtsspruch 203) zum Ausdruck gebracht hat, wird man Gewinnvereinbarungen zwischen Eltern und Kindern, die beide Mitunternehmer eines Betriebes sind, nur dann beanstanden können, wenn hinsichtlich der Angemessenheit wesentliche Bedenken bestehen, also ein offensichtliches Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung gegeben ist.
  • BFH, 13.12.1963 - VI 339/61 U

    Steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen

    Kommt das Finanzgericht nach erneuter Prüfung wieder zu der Auffassung, daß die Tochter tatsächlich ernsthaft beteiligt ist, so muß es nochmals auf die Höhe der Verzinsung eingehen (vgl. hierzu auch das Urteil des Bundesfinanzhofs I 38/59 vom 21. Juni 1960, Der Betrieb 1960 S. 862, Wetter/Barske, Leitsatz-Kartei II 1 § 12 Ziff. 1 St 5 L 14).
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